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Na­vi­ga­ti­on

Frie­dens­rich­ter­amt

Frie­dens­rich­ter, Frie­dens­rich­ter­amt
Verhandlungstisch
Bild Le­gen­de:

Jede Ge­mein­de wählt eine/n Frie­dens­rich­ter/in und eine Stell­ver­tre­tung.

Der Frie­dens­rich­ter sucht alle Zi­vil­strei­tig­kei­ten ver­mit­telnd zu er­le­di­gen. Wo dies nicht mög­lich ist und der im Ge­setz vor­ge­se­he­ne Streit­wert seine Zu­stän­dig­keit nicht über­steigt, hat er ab­schlies­send zu ent­schei­den.

Mit Aus­nah­me der durch das Ge­setz be­stimm­ten Fälle kann keine Zi­vil­streit­sa­che, die nicht zu­erst vom Frie­dens­rich­ter­amt ver­han­delt wurde und mit einer Kla­ge­be­wil­li­gung (frü­her Wei­sungs­schein) be­glei­tet ist, von den Ge­rich­ten an die Hand ge­nom­men wer­den. Aus­ge­nom­men sind Fälle:

• Ehe­recht (Trennungs- und Scheidungsmediation),
• Miet­recht (kantonale Schlichtungsstelle),
• Ar­beits­recht (kantonale Schlichtungsstelle),
• Ehr­ver­let­zungs­kla­gen (Staatsanwaltschaft).

Die Ver­hand­lun­gen mit dem Frie­dens­rich­ter­amt fin­den im Rat­haus der Ge­mein­de Risch, Zen­trum Dorf­matt, 6343 Rot­kreuz, statt.
Die Frie­dens­rich­ter­äm­ter sind ad­mi­nis­tra­tiv den Ein­woh­ner­ge­mein­den und auf­sichts­recht­lich (fach­lich) dem Ober­ge­richt un­ter­stellt.

For­mu­la­re

For­mu­la­re
Typ Titel
Schlichtungsgesuch
Zivilklage

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