Schularzt/-zahnarzt
Schularzt
Das kantonale Schulgesetz verpflichtet die Gemeinden, einen Schularztdienst anzubieten. Nach der geltenden Verordnung der Gesundheitsdirektion bedeutet dies, dass die Schülerinnen und Schüler zu verschiedenen schulärztlichen Untersuchungen im Laufe ihrer Schulzeit aufgeboten werden können.
Diese Reihenuntersuchungen dienen nebst einem Gesundheitscheck dem Zweck, dass der Schularzt bei dieser Gelegenheit die Impfausweise kontrolliert und den Eltern Empfehlungen für notwendige Nachimpfungen abgibt. Insgesamt werden drei Reihenuntersuche durch den Schularzt getätigt:
- im Kindergarten
- in der 5. Primarklasse
- in der 2. Oberstufe
Die Klassenlehrperson informiert die Kinder rechtzeitig vor dem Untersuchungstermin. Bitte geben Sie Ihrem Kind zur Untersuchung die Impfkarte mit. Sie wird danach zur persönlichen Aufbewahrung wieder mit nach Hause zurückgegeben.
Schulzahnarzt
Im Kanton Zug werden alle Kinder des Kindergartens und alle schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen jährlich zur obligatorischen Zahnuntersuchung eingeladen. Die Kosten für die Untersuchung übernimmt der gemeindliche Schulzahnarztdienst. An den Kosten für notwendige Zahnbehandlungen beteiligt sich die Gemeinde gemäss wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit der Erziehungsberechtigten.
Detaillierte Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt, Tarifblatt und Reglement.
Das Merkblatt können Sie auch unter Telefon 041 749 13 13 oder per Post bestellen.
Dokumente
Typ | Titel | Dokumentdatum | Grösse |
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Merkblatt Ablauf obligatorischer Zahnuntersuch | 05.09.2022 | 17.9 KB | |
Merkblatt Schulzahnarzt | 28.01.2015 | 68.8 KB | |
Reglement Schulzahnarzt | 02.09.2021 | 302.0 KB | |
Richtlinie zum Reglement über den Schulzahnarzt-Dienst.pdf | 02.09.2021 | 316.1 KB | |
Rückerstattungsbeleg 2022_23 | 05.09.2022 | 31.2 KB | |
Tarife Schulzahnarzt | 02.09.2021 | 173.1 KB |