Sozialdienst
Wege zur persönlichen und finanziellen Selbständigkeit werden in der Beratung im Sozialdienst aufgezeigt. Dabei steht die persönliche oder familiäre Unterstützung im Vordergrund. Bei finanziellen Schwierigkeiten erfolgt die wirtschaftliche Unterstützung durch die Sozialhilfe, gestützt auf die Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS. Informationen, Beratung und Angebote werden persönlich, kostenlos und vertraulich vermittelt.
Dienstleistungen
- Sozialberatung
- Bestätigung Sozialhilfebezug
- Sozialhilfe gemäss kantonalem Sozialhilfegesetz
- Vermittlung in Arbeitsprojekte
- Durchführen von Heimplatzierungen
- Freiwilliger Familien- und Kindesschutz
Alimentenbevorschussung
Die Alimentenbevorschussung erfolgt im Kanton Zug durch das Fachzentrum eff-zett. Das Fachzentrum errechnet die Bevorschussung von Unterhaltsbeiträgen. Die Gemeinde Steinhausen prüft diese und leistet die Zahlung den Betroffenen direkt. Das Inkasso der ausstehenden Kinder- und Frauenalimente wird zentral durch das Fachzentrum eff-zett durchgeführt.
Bei Schwierigkeiten mit Alimentenzahlungen setzen Sie sich bitte direkt mit dem Fachzentrum eff-zett in Verbindung oder für unverbindliche Fragen wenden Sie sich bitte an den Sozialdienst.
Dokumente
Typ | Titel | Dokumentdatum | Grösse |
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Anmeldeformular zum Bezug von Sozialhilfe | 23.07.2021 | 148.1 KB | |
Anmeldung zur Sozialberatung | 28.04.2021 | 24.5 KB |