Kanton Zug. Volksabstimmung Kanton Zug 19. Mai 2019
Zu diesen Abstimmungsunterlagen
Produktion
Es liest
Struktur der Abstimmungsunterlagen
Inhalt
Der Regierungsrat erläutert Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes (PBG). Umsetzung von Bundesrecht
Kantonsrat und Regierungsrat empfehlen
In Kürze. Für einen lebenswerten Kanton
Ausgangslage
Umsetzung der Bundesvorgaben
Breite Abstützung
Überzeugende Vorteile
Negative Folgen bei einem Nein
Abstimmungsempfehlung
Neue Instrumente für Planung und Bau. Qualitative Entwicklung
Ziel der Revision
Zwei neue Instrumente
Umsetzung im Kanton Zug. Planungsmehrwert
Mehrwertabgabe
Ziel der Mehrwertabgabe
Abgabe bei Neueinzonungen
Mehrwert bei Neueinzonung
Abgabe bei bisherigen Bauzonen
Mehrwert bei Umzonung
Umsetzung im Kanton Zug. Verfügbares Bauland
Gegen Spekulation
Griffige Instrumente
Verfügbare Neueinzonungen
Verfügbares eingezontes Land
Kontra. ALG-Fraktion und SP-Fraktion
Nein zu ungenügendem Gesetz
Nein zu ungebremstem Wachstum
Mehrwerte privatisieren – Folgekosten verallgemeinern
Verdichtung: Fehlanzeige
Abstimmungsempfehlung
Pro. Kantonsrat und Regierungsrat
Bundesvorgaben voll und ganz erfüllt
Wachstum in Grenzen
Mehrwert für alle
Verdichtung nach innen fördern
Abstimmungsempfehlung
Kontra. SVP-Fraktion
Nein zu neuen Steuern
Nein zur Behinderung des Wohnungsbaus
Nein zur Schwächung unseres Eigentums
Ja zu einem schlanken und freiheitlichen Staat
Abstimmungsempfehlung
Pro. Kantonsrat und Regierungsrat
Ja zu einer Abgabe
Ja zur Förderung des Wohnungsbaus
Eigentum bleibt geschützt
Staat bleibt schlank und freiheitlich
Abstimmungsempfehlung
Abstimmungsvorlage. Gesetz vom 26. November 1998
I.
Ingress [geändert]
§ 5 Abs. 1 [geändert]
Titel nach § 52 [neu] 7a. Massnahmen zur Baulandverfügbarkeit
Titel nach Titel 7a. [neu] 7a.1. Planungsmehrwert
§ 52a [neu] Mehrwertabgabe
§ 52a0 [neu] Mehrwertabgabe als Sachleistung
§ 52a1 [neu] Veranlagung
§ 52b [neu] Erhebung, Fälligkeit, Sicherung
§ 52c [neu] Kürzung, Befreiung
§ 52d [neu] Zweckbindung
Titel nach § 52d [neu] 7a.2. Förderung der Verfügbarkeit von Bauland
§ 52e [neu] Verwaltungsrechtlicher Vertrag bei Neueinzonungen
§ 52f [neu] Fehlende Verfügbarkeit bereits eingezonten Baulands
§ 53 Abs. 2 [geändert]
§ 67 Abs. 2 Bst. e [geändert]
§ 71 Abs. 4 [neu]
II.
§ 196 Abs. 1 Bst. k [geändert], Bst. l [neu]
III.
IV.
Abstimmungsempfehlung. Für ein massvolles Planungs- und Baugesetz
Zusätze zu diesen Abstimmungsunterlagen
Produktion
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