Abgangsentschädigung: Keine Abgangsentschädigung für einen langjährigen Angestellten, der Angebote zur Weiterführung des Arbeitsverhältnisses in veränderter Form ablehnt.
Abstimmungsprozedere: Gegenüberstellung von drei verschiedenen Anträgen zum Steuerfuss.
Amtshilfe (Datenschutz)
Anfechtbarkeit ärztliche Anordnung, Fürsorgerische Unterbringung: Verhältnis Behandlungsplan zu einer angeordneten Massnahme: Behandlungsplan als Grundlage für eine Verfügung, mit der eine medizinische Massnahme ohne Zustimmung der betroffenen Person vom Chefarzt der Abteilung oder seinem Stellvertreter angeordnet werden kann. Erst die Verfügung ist gerichtlich anfechtbar und nicht der Behandlungsplan.
Anhörung, Fürsorgerische Unterbringung: Beschwerdeführerin verunmöglicht gerichtliche Anhörung. Konsequenzen für das Verfahren.
Anwaltsrecht: Kontaktaufnahme eines Rechtsanwaltes mit einem potentiellen Zeugen
Arbeitslosenversicherung: Einstellung in der Anspruchsberechtigung bei nicht fristgerecht eingereichten Arbeitsbemühungen. Schadenminderungspflicht des Versicherten.
Auftragsrecht: Zur Gültigkeit einer Konventionalstrafe bei Widerruf eines Krippenvertrages zur Unzeit
Auskunft an Familienausgleichskasse (Datenschutz)
Baubewilligung: Bewilligungspflicht bei Umnutzung eines Cafés mit kalter Küche in ein Restaurant mit warmer Küche ohne Baumassnahmen
Baurecht: Bewilligungspflicht bei Umnutzung eines Cafés mit kalter Küche in ein Restaurant mit warmer Küche ohne Baumassnahmen
Behandlung ohne Zustimmung, Fürsorgerische Unterbringung: Voraussetzungen für die Anordnung von medizinischen Massnahmen ohne Zustimmung der betroffenen Person
Behandlungsplan, Fürsorgerische Unterbringung: Im Behandlungsplan werden keine konkreten medizinischen Massnahmen angeordnet. Er hat keinen Verfügungscharakter und ist gerichtlich nicht anfechtbar. Fall eines Behandlungsplans, in dem eine konkrete medizinische Massnahme ohne Zustimmung der betroffenen Person angeordnet wurde.
Berufungsanträge: Berufung hat konkrete Anträge zu enthalten
Beschwerde: Beschwerde gegen verfügte Ordnungsbusse, wenn gleichzeitig gegen den Entscheid in der Sache Berufung geführt wird
Besuchsrecht: Besuchsrecht bestimmt sich nach den Umstände des Einzelfalls
Beweisverfügung: Fehlen einer Beweisverfügung; Entscheidend ist, ob der Partei aus dem Fehlen einer (korrekten) Beweisverfügung ein erheblicher Nachteil entsteht und ob insbesondere ihr Anspruch auf Gewährung des rechtlichen Gehörs verletzt worden ist
Datenerhebung (Datenschutz)
Datenschutz
Datenschutz: Gesuch um Sammelauskunft für Wahlwerbung
Datenschutzgesetz: Auslegung von § 8 Abs. 2 lit. c DSG: Inwieweit ist Wahlwerbung ein schutzwürdiger Zweck im Sinne des Datenschutzgesetzes?
Definitive Rechtsöffnung: Umfang und Bedeutung der Saldoklausel einer genehmigten Scheidunsvereinbarung im definitiven Rechtsöffnungsverfahren.
Definitive Rechtsöffnung: Verrechnung von zuviel geleisteten Unterhaltsbeiträgen im definitiven Rechtsöffnungsverfahren
Direkten Vollstreckung
Einheit der Materie: Es darf an der Gemeindeversammlung nicht in ein und derselben Abstimmung sowohl über den Steuerfuss wie auch die Genehmigung des Budgets abgestimmt werden.
Einwilligung (Datenschutz)
Familienergänzende Kinderbetreuung (Datenschutz)
Familienzulagen: Ausbildungszulagen; Ausbildungscharakter von Praktika. Prüfungsvorbereitungsphase zu Aufnahmeprüfungen für eine Ausbildung als Musical-Darsteller ist kein anerkannter Bildungsgang im Sinne der Familienzulagengesetzgebung. Fehlen eines institutionellen Rahmens und eines Ausbildungsanbieters.
Firmenschutz
Formelle Rechtsverweigerung: Umfassendes Ermessen der Gemeinden bei Strassenbezeichnungen. Regierungsrat muss auf Beschwerde hin aber überprüfen, ob die Gemeinden das Ermessen in Nachachtung bundesrechtlicher Vorgaben richtig gehandhabt haben. Unterlässt er dies, liegt eine formelle Rechtsverweigerung vor.
Fristwiederherstellung: Ein prozessführender Rechtsanwalt muss sich die Säumnis einer Drittperson zur Bezahlung des Kostenvorschusses anrechnen lassen. Er lässt die geforderte anwaltliche Sorgfaltspflicht ausser Acht, wenn er die an die Rechtsschutzversicherung ausgelagerte Prozesshandlung zur Bezahlung des Kostenvorschusses nicht kontrolliert. Dies ist ihm als Verschulden anzurechnen, weshalb ein Fristwiederherstellungsgesuch nicht gutgeheissen werden kann.
Fürsorgerische Unterbringung, Anfechtbarkeit ärztliche Anordnung: Verhältnis Behandlungsplan zu einer angeordneten Massnahme: Behandlungsplan als Grundlage für eine Verfügung, mit der eine medizinische Massnahme ohne Zustimmung der betroffenen Person vom Chefarzt der Abteilung oder seinem Stellvertreter angeordnet werden kann. Erst die Verfügung ist gerichtlich anfechtbar und nicht der Behandlungsplan.
Fürsorgerische Unterbringung, Anhörung: Beschwerdeführerin verunmöglicht gerichtliche Anhörung. Konsequenzen für das Verfahren.
Fürsorgerische Unterbringung, Behandlung ohne Zustimmung: Voraussetzungen für die Anordnung von medizinischen Massnahmen ohne Zustimmung der betroffenen Person
Fürsorgerische Unterbringung, Behandlungsplan: Im Behandlungsplan werden keine konkreten medizinischen Massnahmen angeordnet. Er hat keinen Verfügungscharakter und ist gerichtlich nicht anfechtbar. Fall eines Behandlungsplans, in dem eine konkrete medizinische Massnahme ohne Zustimmung der betroffenen Person angeordnet wurde.
Gebühren: Nur wenn bei einer Betreibung zur Verjährungsunterbrechung ausdrücklich auf das Aus- und Zustellen eines Zahlungsbefehls verzichtet wird, fällt keine entsprechende Gebühr an
Gleichstellung von Frau und Mann: Gleichstellungsgesetz (GlG); Glaubhaftmachen einer Diskriminierung im Zusammenhang mit Kündigung eines Arbeitsverhältnisses
Handelsregisterrecht: Beschwerdelegitimation eines Aktionärs gegen Verfügungen des Handelsregisteramts
Hauptverhandlung bei unbegründeter Klage (im vereinfachten Verfahren): Erneute Vorladung zur Hauptverhandlung grundsätzlich nicht erforderlich, wenn beklagte Partei der Verhandlung unentschuldigt fernbleibt
Invalidenversicherung: Voraussetzung für Abstellen auf ein deutlich unterdurchschnittliches Einkommen beim Einkommensvergleich
Kollegialitätsprinzip: Sitzungsgeheimnis von Regierungskollegien als wichtige Voraussetzung für das Funktionieren von Exekutivbehörden
Kollisionsrecht: Anwendbares Kollosionsrecht zur Beurteilung einer Vorfrage
Kostenvorschuss: Fristansetzung zur Bezahlung eines Kostenvorschusses ist nicht bloss Ordnungsfrist. Bei Nichtbezahlung des Kostenvorschusses innert Frist trotz Androhung der Folgen kann die Amtshandlung unterbleiben bzw. das Verfahren abgeschrieben werden.
Kostenvorschuss: Kostenvorschuss in Verfahren vor Regierungsrat
Krankenversicherung: Keine sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für Beurteilung von Streitigkeiten aus Taggeldversicherungen gemäss VVG. Zuständig ist das Zivilgericht.
Kündigung: Qualifizierung einer im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis ausgesprochene Kündigung als Verfügung, die folglich eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muss. Fehlt die Belehrung ist die Kündigung nicht nichtig, sondern anfechtbar.
Lärmrecht: Lärmbeurteilung einer Armbrustschiessanlage, Anwendbarkeit von Anhang 7 LSV, Ermittlung von Schiesshalbtagen
Löschung einer Gesellschaft von Amtes wegen
Nebenintervention: Nebenintervention ist auch erst zur Ergreifung eines Rechtsmittels möglich
Öffentlichkeitsgesetz: Historische Auslegung ergibt: Gesetzgeber wollte der behördlichen Meinungsbildung und Entscheidfindung nicht per se den besonderen Stellenwert eines erhöhten öffentlichen Interesses einräumen.
Öffentlichkeitsprinzip: Entscheide des Regierungsrates sollen nach aussen als Entscheide einer Kollegialbehörde wahrgenommen werden. Bekanntgabe des Abstimmungsverhältnisses nicht im öffentlichen Interesse.
Parteientschädigung an Behörden: Kriterien für das ausnahmsweise Zusprechen einer Parteientschädigung an obsiegende Behörden in Verfahren vor Verwaltungsgericht
Personalrecht: Keine Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei einer personalrechtlichen Klage gegen Kirchgemeinde. Personalerlasse der Gemeinde verweisen auf kantonales Verwaltungsverfahrensrecht, womit ein Beschwerdeverfahren vor Regierungsrat durchzuführen ist.
Personalrecht: Voraussetzungen für die Kündigung eines öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnisses. Verschulden des Angestellten nicht erforderlich.
Politische Rechte: Teilungültigkeit einer Volksinitiative
Polizeieinsatz: Die Kosten für polizeiliche Leistungen werden in Rechnung gestellt, wenn die Gesetzgebung es vorsieht, so zum Beispiel bei mutwilliger Auslösung einer Alarmierung oder wenn sich aus einer privaten Sicherheitseinrichtung ein Fehlalarm löst.
Raumplanungsrecht: Stadtzuger Volksinitiative «Ja zur historischen Altstadt» im Widerspruch zum Grundsatz der Planbeständigkeit
Realakt: Tatsächliches oder schlichtes Verwaltungshandeln und informelles Verwaltungshandeln haben gemeinsam, dass sie keine Rechtswirkungen, sondern bloss einen Taterfolg beabsichtigen. Diese Handlungsformen werden Realakte genannt. Auch Realakte können in schützenswerte Rechtspositionen des Bürgers oder der Bürgerin eingreifen. Bei solchen Realakten können Betroffene von der Behörde den Erlass von anfechtbaren Verfügungen verlangen.
Rechtliches Gehör: Äusserungsrecht zu einer Eingabe der Gegenpartei darf grundsätzlich nicht abgeschnitten werden
Rechtsschutz in klaren Fällen: Voraussetzungen für die Gewährung des Rechtsschutzes in klaren Fällen
Rechtsvorschlag: Zulässigkeit der Erhebung des Rechtsvorschlags per E-Mail
Replikrecht: Replikrecht dient nicht der Verbesserung oder Ergänzung des Rechtsmittels
Replikrecht: Replikrecht ist in aller Regel innert einer Frist von 10 Tagen geltend zu machen
Schiedsvereinbarung: Anwendbarkeit des Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958
Strassenumbenennung: Die Umbenennung einer Strasse bzw. eines Platzes darf nur aus öffentlichem Interesse erfolgen. Der neue Name muss allgemein akzeptiert sein. Akzeptanz ist nicht gleichbedeutend mit fehlender Ablehnung.
Strassenverkehrsrecht: Provisorischer Sicherungsentzug, Lenken eines Fahrzeugs unter Cannabiseinfluss, ernsthafte Zweifel an der Fahreignung aufgrund chronischen Cannabiskonsums, Erlass einer definitiven Verfügung nach spezialärztlicher Abklärung
Submission: Treu und Glauben: Zuschlagsempfängerin durfte davon ausgehen, dass die Verlagerung des Fahrzeugstandorts eine zulässige Offertnachbesserung war.
Submission: Vergabe Kehrichtlogistik 2016–2023 Kanton Zug Los West
Umweltrecht: Beachtung des Vorsorgeprinzips bei Erlass eines Betriebsreglements einer Armbrustschiessanlage
Unfallähnliche Körperschädigung: Unfallähnlichen Körperschädigung verlangt Geschehen mit gewissem Gefährdungspotential. Bejahung in einem Fall, in dem ein Jogger in das Training Treppensprünge unter jeweiligem Überspringen jedes zweiten Tritts sowie Schwedenschritte integrierte und dabei heftig einschiessende Schmerzen im rechten Knie verspürte.
Unfallversicherung: Beurteilung, ob dem Joggen, verbunden mit Schwedenschritten und Treppenspringen ein gesteigertes Gefährdungspotential zuzuerkennen ist. Abstellen auf Bundesgerichtsrechtsprechung zum Squat-Jumping und Bejahung wegen der erhöhten Gefahr von Misstritten.
Unfallversicherung: Leistungskürzung im Falle eines Wagnisses. Kopfsprung in seichtes Wasser als Wagnis.
Unterhaltsberechnung: Bei sehr guten finanziellen Verhältnissen ist die Unterhaltsberechnung im Eheschutzverfahren nach der einstufigen-konkreten Methode vorzunehmen
Verfahrensablauf bei formellen Empfehlungen (Datenschutz)
Verfahrensrecht: Bei der Erteilung von Konzessionen sind die submissionsrechtlichen Verfahrensgrundsätze der Gleichbehandlung, der Nichtdiskriminierung und der Transparenz zu beachten.
Verfahrensrecht: Beschwerdelegitimation eines Aktionärs gegen Verfügungen des Handelsregisteramts
Verfahrensrecht: Keine sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für Beurteilung von Streitigkeiten aus Taggeldversicherungen gemäss VVG. Zuständig ist das Zivilgericht.
Verfahrensrecht: Keine Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts bei einer personalrechtlichen Klage gegen Kirchgemeinde. Personalerlasse der Gemeinde verweisen auf kantonales Verwaltungsverfahrensrecht, womit ein Beschwerdeverfahren vor Regierungsrat durchzuführen ist.
Verfahrensrecht: Kostenvorschuss in Verfahren vor Regierungsrat
Verfahrensrechte: Beim Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 29 Abs. 2 BV) und beim Gebot der Fairness im Verfahren (Art. 5 und 9 BV) handelt es sich um elementare Verfahrensrechte, deren Verletzung zur Aufhebung einer Verfügung bzw. eines Entscheids führt.
Verfügung: Eine Verfügung (bzw. ein Entscheid im Sinne der Zuger Terminologie, vgl. § 4 VRG) ist ein individueller, an den Einzelnen gerichteter Hoheitsakt, durch den eine konkrete verwaltungsrechtliche Rechtsbeziehung rechtsgestaltend oder feststellend in verbindlicher und erzwingbarer Weise geregelt wird.
Verwaltungsweisungen: Gründe für ein Abweichen von Verwaltungsweisungen durch das Sozialversicherungsgericht.
Vollstreckung: Rechtsöffnungsentscheid mit Exequaturerteilung gemäss LugÜ ist ausschliesslich mit Beschwerde nach Art. 319 - 327 ZPO anfechtbar
Vorsorgliche Massnahmen gegen periodische Medien: Voraussetzungen der Anordnung vorsorglicher Massnahmen gegen periodische Medien
Wahlrecht des Gläubigers zwischen der Pfandbetreibung und der Betreibung auf Pfändung bzw. Konkurs: Wahlrecht des Gläubigers bedeutet nicht, dass er für die gleiche Forderung gleichzeitig nebeneinander mehrere Betreibungen führen kann. Der Gläubiger hat sich in einem solchen Fall für die eine oder andere Betreibung zu entscheiden.
Zuständigkeit Obergericht als einzige kantonale Instanz; Nichteintreten: Blosse Nennung von Art. 6 UWG in der Klageschrift reicht nicht aus, um die Zuständigkeit der einzigen kantonalen Instanz nach Art. 5 Abs. 1 lit. d ZPO zu begründen.
Zuständigkeit Obergericht als einzige kantonale Instanz; Nichteintreten: Know-How als solches ist kein Gegenstand geistigen Eigentums im Sinne von Art. 5 Abs. 1 lit. a ZPO, da es kein vom Gesetzgeber anerkanntes Immaterialgut darstellt.
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