§10b BeurkG Öffentliche Beurkundung bei Umwandlung einer GmbH in eine AG mit Kapitalerhöhung
Akteneinsicht
Altersentlastung für Lehrpersonen
Anders als die in Rz. 5 KSME aufgeführten Geburtsgebrechen sieht Ziff. 425 Anhang GgV keine zeitliche Limitierung betreffend Feststellung der erforderlichen Symptome vor.
Anforderungen für Nichteintreten auf Einsprachen gegen Ermessensveranlagungen
Anrechenbarkeit eines Unterhaltsbeitrages als Ausgabe
Arbeitsrecht
Art. 12 lit. a und c BGFA Interessenkollision
Art. 13 BGFA, Art. 321 StGB – Entbindung vom Anwaltsgeheimnis
Aufsichtsbeschwerdeverfahren fallen nicht unter die Ausnahmen von § 4 Abs. 1 ÖffG.
Ausdrucke von eingescannten Papierdokumenten sind nach der ZPO herkömmlichen Kopien gleichgestellt.
Beachtung der Unschuldsvermutung bei der Prüfung des strafrechtlichen Leumunds; keine eigene Beurteilung von allfälligen Straftaten durch die Einbürgerungsbehörde
Beauftragt der in einem Strafverfahren beschuldigte Verwaltungsrat eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt zur Wahrung der Rechte der geschädigten Aktiengesellschaft im Strafverfahren, liegt dann kein Interessenkonflikt vor, wenn die Ausübung des Mandats im ausschliesslichen Interesse der geschädigten Gesellschaft erfolgt.
Begründungspflicht
Bei notariellen Protokollen hat die von der Urkundsperson vorzunehmende Datierung den Charakter einer Sachbeurkundung. Die Urkundsperson untersteht diesbezüglich der Wahrheitspflicht. Das neben der Notarunterschrift stehende Datum hat den Tag anzugeben, an welchem diese Unterschrift beigesetzt wurde. Vor- und Nachdatierung ist nicht nur eine grobe Pflichtverletzung, sondern macht solche Urkunden insgesamt nichtig.
Beschwerdelegitimation
Dem Öffentlichkeitsprinzip unterliegen nur Dokumente, welche die Erfüllung einer öffentlichen Aufgabe des Kantons oder einer Gemeinde betreffen.
Die Einbürgerungsbehörde hat aufzuzeigen, was dargelegt werden muss, um die Intetration zu belegen; im Einbürgerungsgespräch müssen vielschichtige und differenzierte Fragen gestellt werden
Die Urkundsperson untersteht bei der im Rahmen von notariellen Protokollen vorzunehmenden Datierung der Wahrheitspflicht. Eine Rückdatierung führt zur Nichtigkeit der Urkunde (E 2-4).Der Versuch, das Handelsregisteramt mit der Androhung wirtschaftlicher Nachteile für den Kanton zur Eintragung der abgelehnten Geschäfte zu bewegen, stellt eine Sorgfaltspflicht-verletzung dar (E. 5).
Ein Unfallereignis kann nur angenommen werden, wenn alle Kriterien nach Art. 4 ASTG kumulativ erfüllt sind.
Einbürgerungsgespräch
Einbürgerungsvoraussetzungen
Eine Anrechenbarkeit von im Ausland nach Bestand und Höhe nicht rechtsverbindlich festgelegten und nicht tatsächlich geleisteten Unterhaltsbeiträgen als anerkannte Ausgabe bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen fällt ausser Betracht.
Entschädigung eines zur Edition Verpflichteten
Ermessensveranlagung
Gerichtskosten Verrechnungssteuerverfahren
Grenzen des Steuergeheimnisses im Bereich der Grundstückgewinnsteuer
Grundsätze zum Akteneinsichtsrecht bei der Ermittlung von Landwerten vor 25 Jahren im Bereich der Grundstückgewinnsteuer
Höhe des Lohnes darf von der Bedingung abhängig gemacht werden, dass Arbeitsverhältnis bis zu einem gewissen Zeitpunkt nicht gekündigt wird
Ist ernsthaft zu befürchten, dass der Mandant die gegenüber dem Rechtsanwalt ausgesprochene Drohung, seine Ehefrau zu erschiessen, wahrmachen wird, rechtfertigt es sich, den Rechtsanwalt zwecks Erstattung einer Meldung an die Strafverfolgungsbehörde vom Anwaltsgeheimnis zu entbinden.
Keine Fokussierung auf einzelne Aspekte bei der Prüfung der Einbürgerungsvoraussetzungen; gesamthafte Prüfung
Kollokationsplan, Verteilungsliste
Komplexität des Sachverhalts, der die Beistellung eines unentgeltlichen Rechtsbeistands rechtfertigt
Lebenspartnerrente
medizinische Massnahmen im Rahmen des Geburtsgebrechens Ziff. 425 Anhang GgV bei Feststellung der erforderlichen Symptome nach dem 11. Lebensjahr
Missbräuchliche Kündigung
Mitbenützung Busspur
Namensänderung eines Kindes aus achtenswerten Gründen
Neue Rechtslage ab 1. Januar 2019. Fahrlässige Nichtdeklaration von Einkommen und Vermögen schadet nicht mehr.
Öffentliche Aufgaben
Öffentliche Aufgaben sind jene Aufgaben des Staates, zu deren Erfüllung dieser durch Verfassung oder Gesetz verpflichtet ist.
Öffentliche Beurkundung von Generalversammlungen einer Aktiengesellschaft
Öffentlichkeitsgesetz
Öffentlichkeitsprinzip
Personalrecht
Praxis des Verwaltungsgerichts in Verfahren, in denen der Rückerstattungsanspruch der Verrechnungssteuer strittig ist.
Steuergeheimnis
Steuerwohnsitz
Strafrechtspflege
TREZ
Umfang der Mitwirkungs- und Beweispflicht eines Steuerpflichtigen bei Wegzug ins Ausland
Umfassende Gründe für die Ablehung des Einbürgerungsgesuchs werden erst im Rechtsmittelverfahren vorgebracht; Verletzung der Begründungspflicht
unentgeltlichen Rechtsbeidständung im Verwaltungsverfahren
Untersuchungspflicht
unverschuldetes Hindernis zur Wiederherstellung der Frist zur Einrechung des Antrags auf Insolvenzentschädigung
Verneinung des Vorliegens eines Unfallereignisses in Ermangelung eines ungewöhnlichen äusseren Faktors.
Verwaltungsverfahren
Verwirkung Rückerstattungsanspruchs Verrechnungssteuer
Vorgängige Bekanntgabe von Hilfsmitteln oder die Möglichkeit zur Teilnahme an entsprechenden Kursen zur Vorbereitung
Wiederherstellung der Frist
Zivilrechtspflege
Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts
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