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Grundbuch- und Notariatsinspektorat

Grundbuch- und Notariatsinspektorat
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Das Grundbuch- und Notariatsinspektorat übt für die Direktion des Innern die Aufsicht über das Amt für Grundbuch und die gemeindlichen Notariate aus.         Dienstleistungen werden durch das Amt für Grundbuch und Geoinformation und die gemeindliche Notariate erbracht.

Gesetzliche Grundlagen 

Als Urkundspersonen wirken die Gemeindeschreiberinnen und -schreiber und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter sowie die ermächtigten Zuger Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit Wohnsitz im Kanton.

Im Kanton Zug gibt es das gemeindliche und das private Notariat. Alle Notariate sind für die Erstellung öffentlicher Urkunden zuständig. Die gemeindlichen Notariate sind zu allen öffentlichen Beurkundungen in Zivilsachen befugt. Ihre Zuständigkeit ist umfassender als diejenige der privaten Urkundspersonen. Ihre Kernaufgabe liegt in der Beurkundung von Verträgen über Rechte an Grundstücken. Weiter beglaubigen sie neben der Staatskanzlei und der Gerichtskanzlei Unterschriften, Abschriften und Handzeichnen.

Schweizerisches Register der Urkundspersonen
UPReg
Gesetzliche Grundlagen

Zur Erstellung von elektronischen Ausfertigungen und elektronischen Beglaubigungen können sich die Zuger Urkundspersonen seit dem 1.1.2022 in das schweizerische Register der Urkundspersonen (UPReg) eintragen. Die Eintragungsanträge der gemeindlichen Urkundspersonen und der Urkundspersonen des Amtes für Grundbuch und Geoinformation werden vom GBNI freigeschaltet.

Weitere Informationen

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Kontakt

Grundbuch- und Notariatsinspektorat Telefon +41 41 728 24 30

E-Mail: info.gbni@zg.ch

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