Politische Rechte
Politische Rechte
Die Direktion des Innern vollzieht in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei das Gesetz über die Wahlen und Abstimmungen. Sie beaufsichtigt die eidgenössischen, kantonalen und gemeindlichen Wahlen und Abstimmungen. Sie erlässt Kreisschreiben und Weisungen, betreut die Rechtsetzung und organisiert den Beschwerdedienst (§ 6 Abs. 1 WAG). Innerhalb der Direktion werden diese Aufgaben im Direktionssekretariat wahrgenommen.