Aufnahme

Schülerinnen und Schüler einer 6. Zuger Primarklasse können prüfungsfrei in die erste Klasse des Gymnasiums eintreten, wenn der Zuweisungsentscheid vorliegt, den Klassenlehrperson und Eltern gemeinsam treffen.
Der Übertritt von öffentlichen Schweizer Gymnasien erfolgt gemäss Promotion der abgebenden Schule.
Der Übertritt von privaten Schweizer Gymnasien, ausländischen Schulen oder nicht gymnasialen Vollzeitschulen erfolgt durch ein individuelles Aufnahmeverfahren.
Eintritt in die Mittelschulen
Reglement über die Promotion an den öffentlichen Schulen - BGS 412.113
Reglement - Übertritt in die Kantonsschule Zug