Kindergarten
Hünenberg führt den altersgemischten Kindergarten. Kinder, die bis Ende Februar das vierte Altersjahr erfüllen, haben im folgenden Schuljahr die Möglichkeit, freiwillig ein erstes Kindergartenjahr zu besuchen. Für Kinder, die bis Ende Februar das fünfte Altersjahr erfüllen, ist der Kindergarteneintritt im folgenden Schuljahr obligatorisch.
Die Eltern erhalten frühzeitig das Formular für die Anmeldung. Zuzüger während des Jahres können das separate Formular für die Anmeldung ihres Kindes in den Kindergarten benutzen.
Die Einteilung in den Kindergarten wird durch den Rektor vorgenommen.
Wird das obligatorische Jahr in einem privaten Kindergarten absolviert, ist eine schriftliche Bestätigung des Anbieters zuhanden des Rektorats erforderlich.
Die Gemeinde Hünenberg führt 12 Kindergärten und einen weiteren in der Basisstufe. Dies sind:
Dorfgebiet | Seegebiet |
Kindergarten Ehret C | Kindergärten Kemmatten 1 - 4 |
Kindergarten Chäsigasse | Kindergarten Eichrüti |
Kindergärten Rony 1 - 3 | Kindergärten Eichmatt 1 + 2 |
Downloads
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Anmeldeformular Kindergarten SJ 23-24 Hünenberg.docx | 07.12.2022 | |
Informationsblatt 2-Jahres-Kindergarten 22-23.pdf | 09.12.2021 | |
Informationsblatt 2-Jahres Kindergarten 23-24.pdf | 07.12.2022 |