Online-Anmeldung für den Kindergarten/die Schule
Generelle Information
Wir machen Sie darauf aufmerksam, dass der Kindergarteneintritt im Kanton Zug für Kinder, welche bis Ende Februar fünf Jahre alt geworden sind, im darauf folgenden Sommer obligatorisch ist (= Schuleintritt). Jüngere Kinder sind zum Eintritt im darauf folgenden Sommer ins freiwillige Kindergartenjahr berechtigt, wenn sie bis Ende Februar vier Jahre alt geworden sind.
Ergebnis
Die Bestätigung der Anmeldung wird Ihnen per Post zugestellt.
Bemerkungen
Alle Kinder an unseren Schulen (inkl. Kindergarten) unterstehen der Schul- und Disziplinarordnung der Schulen Hünenberg. Mit Ihrer Anmeldung verpflichten Sie sich als Eltern, das Kind auch im freiwilligen Kindergartenjahr regelmässig zum Unterricht in den Kindergarten zu schicken.
Vorbedingung
Vergessen Sie nicht, Ihr Kind bei der bisherigen Schule/Kindergarten abzumelden sowie sich, sobald Sie in Hünenberg wohnen, bei der Einwohnerkontrolle, Chamerstrasse 11, 6331 Hünenberg, Tel. +41 41 784 44 44 anzumelden.
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Formular ausfüllen und abschicken
- Bestätigung der Schule abwarten
Formular
Link
Erforderliche Dokumente
Schülerüberweisungsformular der abgehenden Schule
Rechtliche Grundlagen
Schulgesetz siehe https://bgs.zg.ch/
Adresse
Schulen Hünenberg, Rektorat/Schulsekretariat
Ehretweg 3, Postfach
6331 Hünenberg
Tel. +41 41 785 45 45
schulsekretariat@schulen-huenenberg.ch
www.schulen-huenenberg.ch
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: 08.00 - 11.45 Uhr
Vor Feiertagen bis 16:00 Uhr
oder nach Vereinbarung