Urlaubsgesuch

Gemäss Schulgesetz sind die Kinder zum regelmässigen Schulbesuch verpflichtet. Urlaub ausserhalb der ordentlichen Schulferien wird in der Regel nicht gewährt.
Die Schulen Hünenberg kennen keine Jokertage.
Voraussehbare Absenzen für besondere Anlässe in Ausnahmefällen können die Klassenlehrpersonen bis zu max. 2 Tagen bewilligen. Absenzen, die mehr als 2 Tage betreffen, sind rechtzeitig und begründet an die entsprechende Schulleitung zu beantragen.
Unmittelbar vor und nach Ferien oder Feiertagen (Pfingsten, Fronleichnam etc.) werden grundsätzlich keine Absenzen bewilligt. In Ausnahmefällen kann der Rektor ein schriftlich begründetes Gesuch bewilligen. Das Gesuch ist mindestens drei Wochen im Voraus einzureichen.