Energieförderprogramm
Energieförderprogramm
Durch die Gemeinde Hünenberg, den Kanton Zug sowie den Bund werden diverse Energieförderprogramme hinsichtlich der Reduktion des CO2-Ausstosses und der Gewinnung erneuerbarer Energien betrieben. Der Bezug von Fördergeldern aus verschiedenen Programmen (Doppelförderung) ist zulässig.
Gemäss Art. 9bis Abs. 2 des gemeindlichen Energiereglements können Energieförderbeiträge nur im Rahmen der vorhandenen Mittel bewilligt werden. Die Fördermittel sind aktuell jedoch ausgeschöpft. Momentan können keine Gesuchsbeiträge gesprochen werden.
Damit Sie trotzdem vom gemeindlichen Energieförderprogramm profitieren können, wird Ihr Gesuch auf eine Warteliste gesetzt und in der Reihenfolge des Eintreffens aller Gesuche berücksichtigt, sobald wieder Fördergelder zur Verfügung stehen. Die Höhe der Förderung wird anhand der aktuellen Richtlinien und Fördertarife neu berechnet. Die Baute darf dann bereits erstellt sein.
Energieberatung

Der Kanton Zug und die Einwohnergemeinde Hünenberg bieten für Liegenschaftsbesitzende sowie für Gewerbe eine kostenlose Erstberatung für die Erneuerung ihrer Gebäude an.
Auch für eine weitergehende, vertiefte Energieberatung hinsichtlich einer Gebäudeerneuerung übernimmt die Gemeinde Hünenberg die Mehrheit der Kosten. Die vertiefte Beratung findet vor Ort im Gebäude statt und dauert rund zwei Stunden. Der Kunde erhält ein Protokoll mit einer Zustandsanalyse, einer Empfehlung von Massnahmen mit Sanierungsfahrplan sowie Auskunft zu Fördergeldern und Energiespartipps.
Energieberatungsstelle: Energienetz-Zug
Tel.: 0800 28 23 82 (Gratis-Nummer)
E-Mail: beratung@energienetz-zug.ch
Website Energienetz Zug
Energieförderprogramme
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