Einfacher Bebauungsplan «Kemberg-Huob»
Einfacher Bebauungsplan «Kemberg-Huob»
Das sich in Hanglage befindende rund 2.7 ha grosse Areal «Kemberg-Huob» in Hünenberg See ist unbebaut und von einer Bebauungsplanpflicht überlagert. Vor diesem Hintergrund wurde ein einfacher Bebauungsplan gemäss § 32bis Bau- und Planungsgesetz Kanton Zug (PBG) ausgearbeitet. Dem Bebauungsplan vorgelagert war ein Projektwettbewerb, dessen Siegerbeitrag als Basis für das Richtprojekt und für den Freiraumplan diente. Das Richtprojekt und der Freiraumplan wiederum bilden die Grundlage für den einfachen Bebauungsplan. Der einfache Bebauungsplan «Kemberg-Huob» wurde im Sinne von § 7 Abs. 2 PBG des Kantons Zug am 27. September 2022 vom Gemeinderat beschlossen. Gegen den Beschluss kann im Sinne von § 41 Verwaltungsrechtspflegegesetz innert 20 Tagen nach der amtlichen Veröffentlichung im Amtsblatt Verwaltungsbeschwerde erhoben werden. Es wurden keine Verwaltungsbeschwerden gegen den Beschluss erhoben.
Der Bebauungsplan ist die verbindliche Grundlage für die Ausarbeitung der einzelnen Bauprojekte und den dafür benötigten Baubewilligungen. Weitere Informationen sind auf der Projektwebsite aufgeführt.