Revision Bebauungsplan «Bösch-Rothus»

Der Gemeinderat beabsichtigt, der Specialized Europe GmbH im Arbeitsgebiet Bösch ein gemeindeeigenes Grundstück (Park, GS-Nr. 2200) mit einer Fläche von rund 9’000 Quadratmetern zu verkaufen. Die Firma plant, im Bösch sein europäisches Hauptquartier zu errichten und ein Entwicklungs- und Testzentrum für alle Märkte weltweit zu bauen. Das fragliche Grundstück ist Teil des Bebauungsplans «Bösch-Rothus» und es ist darin derzeit als Freihaltegebiet/Parkanlage ausgewiesen. Um den europäischen Hauptsitz der Specialized auf diesem Grundstück realisieren zu können, ist beabsichtigt, das Freihaltegebiet bzw. den Park innerhalb des Bebauungsplans zu verlegen. Hierfür soll unter der Federführung der Gemeinde ein qualitätssicherndes Konkurrenzverfahren (beinhaltet Freiraum und Erschliessung) durchgeführt werden, um eine hohe gestalterische und ökologische Qualität sicherzustellen.
Diese Entwicklungsabsichten bedingen eine Revision des Bebauungsplans «Bösch-Rothus». Nach erfolgter Vorprüfung durch die Baudirektion wurde die Revision des Bebauungsplans vom 5. August 2022 bis 5. September 2022 öffentlich aufgelegt und zweimal im Amtsblatt publiziert.
Aufgrund von weiteren Verhandlungen nach der 1. öffentlichen Auflage musste der Bebauungsplan «Bösch-Rothus» angepasst werden. Vor diesem Hintergrund wurde nun im Sinne von § 39 Abs. 2 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Zug (PBG) der Bebauungsplan erneut während 30 Tagen vom 9. Februar 2023 bis Freitag, 10. März 2023 öffentlich aufgelegt. Gegen die Revision des Bebauungsplans «Bösch-Rothus» sind Einwendungen erhoben worden. Gemäss § 39 Abs. 4 PBG stimmt die Gemeinde nach Ablauf der Auflagefrist über die Anträge des Gemeinderates in Kenntnis der Einwendungen und der Vorbehalte der Baudirektion ab. Mit der Abstimmung sind die Einwendungen erledigt.