Amtliche Beglaubigungen

Beglaubigungen werden von den gemeindlichen Notaren oder von Mitarbeitenden der Einwohnerkontrolle vorgenommen.
Unterschriftsbeglaubigung
Die Person, deren Unterschrift amtlich beglaubigt werden soll, muss persönlich erscheinen.
Im Weiteren ist ein amtlicher Ausweis (Pass oder Identitätskarte) mitzubringen. Beglaubigungen sind in folgenden Sprachen möglich:
- Deutsch
- Englisch
- Französisch
- Italienisch
- Spanisch
Gebühr: CHF 20.00 pro Unterschrift
Beglaubigung von Fotokopien, Auszügen und Abschriften
- Das Original ist mitzubringen.
- Die Beglaubigung einer Fotokopie, eines Auszuges oder einer Abschrift ist personenunabhängig.
Gebühr: CHF 15.00 pro Seite
Wichtiger Hinweis: Beglaubigungen sind grundsätzlich ohne vorgängige Terminvereinbarung in der Einwohnerkontrolle möglich.