Arbeitsvermittlung
Kann man sich arbeitslos melden ohne gleichzeitig einen Anspruch an die Arbeitslosenversicherung zu stellen; sich also nur für die Arbeitsvermittlung anmelden?
Personen, welche sich lediglich für die Arbeitsvermittlung anmelden, also keine Leistungen von der Arbeitslosenkasse beziehen wollen oder können, wenden sich direkt an die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren RAV. Es muss aber beachtet werden, dass man so nicht krankentaggeld- oder unfallversichert ist. Die Anmeldung für die Arbeitsvermittlung erfolgt ebenfalls beim RAV.