Einbürgerung

Wer ist zuständig für Bürgerrechtsgesuche / Einbürgerungen?
Für ordentliche Einbürgerungen von Schweizer Bürgerinnen und Bürgern ist die Bürgergemeinde Hünenberg zuständig.
Für erleichterte Einbürgerungen (Personen mit einer schweizerischen Ehepartnerin bzw. einem schweizerischen Ehepartner) und Einbürgerungen von ausländischen Staatsangehörigen ist die Direktion des Innern des Kantons Zug zuständig.