Wegzug / Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert zehn Tagen nach dem Wegzug bei unserer Einwohnerkontrolle, Chamerstrasse 11, oder via Internet abmelden. Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, melden Sie sich bitte direkt bei der Einwohnerkontrolle. Wir werden mit Ihnen das genaue Vorgehen besprechen und Ihnen dann die notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellen.
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Meldebestätigung oder einen amtlichen Ausweis (Pass/Identitätskarte)
Bei ausländischer Staatsbürgerschaft benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis.