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Todesfall

Informationen im Zusammenhang mit einem Todesfall (Gemeinde Hünenberg)

Was ist zu tun bei einem Todesfall?

Bild Natur, Reuss
Bild Legende:

Tod zu Hause infolge Krankheit

  • Arzt benachrichtigen.
  • Bei Abwesenheit des Hausarztes Notfallarzt (Telefon 0900 008 008, kostenpflichtig) anrufen.


Tod infolge eines Unfalls oder Suizids

Polizei benachrichtigen (Telefon 117). Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- oder sonstigen Unfällen beigezogen werden.


Tod im Spital oder Heim

Im Normalfall erledigt die Spital- bzw. Heimverwaltung die notwendigen Formalitäten (inklusive Organisation der Einsargung und Überführung zur Leichenhalle).


Meldung Bestattungsamt

Der Hinschied ist innerhalb von zwei Tagen dem Bestattungsamt zu melden. Diese Anzeige kann durch Verwandte oder Bekannte erfolgen. Das Bestattungsamt (Telefon +41 41 784 44 10) bittet um eine vorgängige Terminvereinbarung.


Folgende Dokumente sind mitzubringen bzw. per Post und falls möglich per E-Mail bestattungen@huenenberg.ch zuzustellen:

  • Todesbescheinigung des Arztes, falls der Todesfall zu Hause erfolgt ist;
  • Familienbüchlein oder Familienausweis;
  • Hat die verstorbene Person ein Testament, einen Ehe- und/oder Erbvertrag oder einen Bestattungswunsch hinterlassen, sind diese Dokumente mitzubringen;
  • Ausländische Staatsangehörige haben – falls kein Schweizer Familienbüchlein oder Familienausweis vorliegt – einen Eheschein, einen Geburtsschein, einen Pass und einen Ausländerausweis der verstorbenen Person und des überlebenden Ehepartners mitzubringen.


Vorbereitung für die Bestattung

Die Überführung, die Einsargung sowie die Aufbahrung der Leiche erfolgt durch den Bestattungsdienst.


Erreichbarkeit des Bestattungsamtes

Im Bereich Bestattungen hilft Ihnen Marcel Wyler, Telefon +41 41 784 44 10 (Leiter Bestattungsamt), während der Bürozeiten gern weiter.

Ausserhalb der Bürozeiten können Sie den Bestattungsdienst direkt kontaktieren:

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Über das Vorgehen bei einem Todesfall informiert Sie dieses Merkblatt: Todesfall - was ist zu tun?

Weitere Informationen

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Hberg Verwaltung

Direkt zu

Marcel Wyler
Leiter Bestattungsamt

Merkblatt:
Todesfall - was ist zu tun?

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