Weibelamt
Gemeindeweibel Pius Hürlimann und Rima Fontana

Bild Legende:
Der Gemeindeweibel ist zuständig für folgende Dienstleistungen:
- die amtliche Zustellung von Mitteilungen und Vorladungen;
- die Vollstreckung von Entscheiden und Gerichtsbefehlen;
- Tatbestandsaufnahmen (beispielsweise bei Mieterwechsel), soweit hierzu nicht eine richterliche Anordnung erforderlich ist (gebührenpflichtig);
- die ihm vom Gemeinderat übertragenen Aufgaben (unter anderen Repräsentationen).