Feuerwehrersatzabgabe

Die Höhe der Abgabe beträgt CHF 100.— pro Jahr und ist von Frauen und Männern sowie von Studenten und Auszubildenden von 20 bis 48 Jahren zu entrichten. Als Stichtag gelten die Meldeverhältnisse per 1. Januar.
Wer Feuerwehrdienst leistet sowie deren Angehörige, die im gleichen Haushalt wohnen, müssen die Abgabe nicht entrichten. Die Details können Sie dem Gesetz über den Feuerschutz (BGS 722.21) entnehmen.
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Typ | Titel | Bearbeitet |
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Gesetz über den Feuerschutz | 07.05.2019 |