Bewilligungsgesuch für die Alkoholabgabe in gastgewerblichen Betrieben Online Formular Umfang der Bewilligung Die Bewilligung zur Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum Konsum an Ort und Stelle um-fasst auch die Bewilligung zum Überlassen von Räumlichkeiten für den Konsum alkohol-haltiger Getränke. Abgabe alkoholhaltiger Getränke zum Konsum an Ort und Stelle mit Ausschank von gebrannten Wassern (jährliche Abgabe an die Gemeinde) ohne Ausschank von gebrannten Wassern (keine jährliche Abgabe) Bewilligungsadresse, Gesuchsteller Name / Vorname Adresse PLZ / Ort Geburtsdatum Beruf Telefon Geschäft Telefon Mobile Your E-Mail Address Name und Adresse des Betriebs Angaben über den Betrieb bestehender Betrieb neuer Betrieb Betriebsöffnung Anzahl Sitzplätze Betriebsart Speiserestaurant Imbiss-Betrieb Unterhaltungsbetrieb (Disco, Dancing etc.) mit Beherbergen vorn Gästen (Hotelbetrieb) Raucherlokal Separates Formular ja nein Öffnungszeiten Gesetzliche Öffnungszeiten: 05.00 bis 24.00 Uhr ja nein Informationen Es ist ein Strafregisterauszug erforderlich. Infos siehe unter: www.bj.admin.ch/bj/de/home/themen/staat_und_buerger/strafregister.html Für verlängerte Öffnungszeiten ist bei der Abteilung Sicherheit und Umwelt Hünenberg jeweils eine Bewilligung einzuholen. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, von den Bestimmungen des Gastgewerbegesetzes Kenntnis genommen zu haben. Insbesondere bestätige ich, dass keine Vorstrafen im Sinne des genannten Gesetzes vorliegen. Das Gesuch ist mindestens 30 Tage vor dem Anlass der Gemeinde Hünenberg, Sicherheit und Umwelt, Chamerstrasse 11, 6331 Hünenberg, Tel. 041 784 44 50, E-Mail sicherheit-umwelt@huenenberg.ch einzureichen. Kommentare