Gesuch um Strassenaufbruchbewilligung

Generelle Information
Grabarbeiten im Bereich gemeindlicher Strassen sind bewilligungspflichtig.
Für Grabarbeiten bei Kantonsstrassen sind die kantonalen Fachstellen zuständig.
Ergebnis
Nach Erhalt der Unterlagen wir Ihnen der Entscheid mitgeteilt.
Bemerkungen
Die Baute ist durch einen ausgewiesenen Baufachmann auszuführen.
Vorbedingung
Das Gesuch ist spätestens 10 Arbeitstage vor Baubeginn vollständig ausgefüllt einzureichen.
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Gesuchsformular mit zugehörigen Plänen ausfüllen und abschicken oder per Mail senden
- Grabenaufbruchbewilligung abwarten
- Baute erstellen und Mitteilung der Baufortschritte
Formular
Erforderliche Dokumente
- Situationsplan
- Normalprofil
- Signalisationsplan
- Installationsplan
Rechtliche Grundlagen
§ 24 des Gesetzes über Strassen und Wege (BGS 751.14) der Verordnung (BGS 751.141)
§ 35 des Fernmeldegesetzes (SR 784.10)
Weiterführende Informationen und Dokumente
Downloads
Typ | Titel |
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Gesuch Strassenaufbruchbewilligung |