Feuerschutz- und Sicherheitskommission
Zusammensetzung
Die Feuerschutz- und Sicherheitskommission besteht aus den folgenden 5 Mitgliedern:
- Vorsteher Tiefbau/Umwelt/Sicherheit
- Abteilungsleiter Tiefbau/Umwelt/Sicherheit
- Vertreter Polizei
- Feuerwehrkommandant
Aufgabenbereiche
Die Feuerschutz- und Sicherheitskommission überwacht die Tätigkeit der Feuerschau sowie der Feuerwehr und beantragt dem Gemeinderat die erforderlichen Massnahmen für eine ausreichende Löschwasserversorgung im Sinne von § 6 Abs. 2 des Feuerschutzgesetzes. Gemäss dem Feuerwehrreglement der Gemeinde Risch führt das Wehrsekretariat das Protokoll. Neben dem Grundauftrag ist die Kommission für folgende Aufgaben gemäss Feuerwehrreglement § 5 Abs. 2 verantwortlich:
- den Antrag an den Gemeinderat für die Wahl der Kommandantin oder des Kommandanten, der Vizekommandantin oder des Vizekommandanten und der Materialverwalterin oder des Materialverwalters
- die Wahl der Offiziere und Unteroffiziere, auf Antrag des Feuerwehrkommandos
- die Einhaltung der Sollbestände der Feuerwehr Risch
- das Aufgebot für die jährliche Rekrutierung
- die Entlassung und den Ausschluss von Feuerwehrleuten
- die Budgetbearbeitung und Antragsstellung an den Gemeinderat
- den Erlass von Pflichtenheften für die Angehörigen der Feuerwehr
- die Entscheidung über die Höhe der Übungsersatzzahlung
- die Erledigung von Beschwerden gegen Verfügungen der Vorgesetzten
- den Entscheid über Gesuche für eine Verlängerung der Dienstzeit über das 48. Altersjahr hinaus
- die Gesuchstellung für Feuerschutzbeiträge beim Amt für Feuerschutz
Die Kommission berät den Gemeinderat auf Auftrag in den Fragen allgemeiner und öffentlicher Sicherheit im Rahmen der normalen Lage.

Vorsitz
Mitglied
Mitglied
Mitglied
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