Ziel
Ferienplanung/Kompensation Arbeitszeitsaldo (AZS)
Zeiterfassung
Grundsätze
Pausenzeit und Unterbruch der Arbeitszeit
Pausen werden weder in der Zeit- noch in der Leistungserfassung rapportiert, sondern bei der Verbuchung der Leistungen mitberücksichtigt.
Sofern mehr als 7 Stunden Arbeit an einem Stück geleistet werden, so muss die Arbeit mindestens für 30 Minuten unterbrochen werden. In der Zeiterfassung werden Arbeitseinsätze von mehr als 7 Stunden, welche nicht unterbrochen werden, automatisch um 30 Minuten reduziert.