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10. Melderecht bei Missständen (Whistleblowing)

Melderecht bei Missständen (Whistleblowing)

(Personalgesetz § 28bis, 28ter)

Ein/e Whistleblower/in ist eine Person, welche die zuständige Stelle auf regelwidriges Verhalten, Missstände, illegales Handeln oder allgemeine Gefahren hinweist, von denen sie erfährt. Diesbezügliche Meldungen haben grundsätzlich innerhalb der Linie an die Vorgesetzten zu erfolgen. Die Mitarbeitenden können sich jedoch auch jederzeit an die Ombudsstelle des Kantons Zug wenden

Merkblatt: Whistleblowing Gemeinde, Merkblatt Whistleblowing Kt. Zug.

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