13. Aufträge der öffentlichen Hand
Aufträge der öffentlichen Hand
Aufträge der öffentlichen Hand erfolgen immer unter Beachtung der submissionsrechtlichen Vorgaben. Es gelten die Bestimmungen des Submissionsgesetzes des Kantons Zug sowie der Komptenzen- und Delegationsverordnung (KDVo) der Gemeinde Risch.
Weitere Informationen: Submissionsgesetz / Kompetenz- und Delegationsverordnung (KDVo)