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14. Beachtung des Kollegialitätsprinzips

Beachtung des Kollegialitätsprinzips

Die Mitglieder des Gemeinderats und der Rechnungsprüfungskommission halten sich strikte an das Kollegialitätsprinzip. Abstimmungsverhalten der einzelnen Mitglieder sind geheim und werden nicht nach aussen getragen. Nur so kann die freie Meinungsbildung und -äusserung gewährleistet werden.

Detaillierte Informationen: Geschäftsordnung des Gemeinderates

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