4. Sorgfalts-, Interessenwarungs- und Treuepflichten
Sorgfalts-, Interessenwarungs- und Treuepflichten
(Personalreglement Art. 26, Personalgesetz § 28)
Die Mitglieder des Gemeinderates, und die Mitarbeitenden der Gemeinde und Schulen Risch sind verpflichtet, die Interessen der Gemeinde Risch zu wahren, und erfüllen Ihre Aufgaben gegenüber der Bevölkerung und dem Arbeitgeber sorgfältig, rechtmässig, gewissenhaft, wirtschaftlich und initiativ. Sie achten auch im Privatleben und in den sozialen Medien darauf, die Glaubwürdigkeit der Gemeinde Risch nicht zu beeinträchtigen.
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