7. Öffentlichkeitsprinzip
Öffentlichkeitsprinzip
Das Öffentlichkeitsprinzip gewährt jeder Person, unabhängig von Alter, Staatsangehörigkeit und Wohnsitz, ein Recht auf Zugang zu amtlichen Dokumenten. Einsicht und Auskunft können nur dann verweigert werden, wenn dies gesetzlich vorgesehen ist oder überwie-gende öffentliche oder private Interessen die Geheimhaltung erfordern. Eine Auskunft er-folgt nur auf schriftliches Gesuch hin.
Detaillierte Informationen: Öffentlichkeitsgesetz / Gesuchsformular / Ablaufschema / Wegleitung