9. Mobbing, Bossing, sexistische und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Mobbing, Bossing, sexistische und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Sexistisches Verhalten und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz werden nicht geduldet. Beläs-tigte Personen werden geschützt und können sich an die verwaltungsinterne und -externe An-sprechstellen wenden. Wer belästigt, hat mit Sanktionen zu rechnen, welche sich nach der Schwere der Belästigung oder des Mobbings/Bossings richtet. Mit Sanktionen hat auch zu rechnen, wer jemanden zu Unrecht beschuldigt.
Detaillierte Informationen: Grundsatzerklärung