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2. Grundsätzliche Verhaltensrichtlinien

Grundsätzliche Verhaltensrichtlinien

(Personalreglement Art. 36)
Die Mitglieder des Gemeinderates, der Kommissionen und die Mitarbeitenden der Gemeinde und Schulen Risch respektieren die persönliche Würde, die Privatsphäre und die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen.

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