Elterninformation Kindergarten
Voraussetzungen für den Kindergarteneintritt im Schuljahr 2023/24
Im Schuljahr 2023/24 können Kinder, die zwischen dem 1. März 2018 und dem 28. Februar 2019 geboren sind, den freiwilligen Kindergarten (1. Kindergartenjahr) besuchen. Sollten Sie Ihr Kind für das Schuljahr 2023/24 nicht anmelden, wird es im Schuljahr 2024/25 nur ein obligatorisches Kindergartenjahr (2. Kindergartenjahr) besuchen können und daraufhin in die Primarschule übertreten. Während des Schuljahres ist der Eintritt in den Kindergarten nicht möglich. Die einzige Ausnahme besteht für zuziehende Kinder, die bereits auswärts einen Kindergarten besucht haben, bzw. die im folgenden Schuljahr zum Eintritt in die 1. Primarklasse verpflichtet sind.
Kinder, die zwischen dem 1. März 2017 und dem 28. Februar 2018 geboren sind, sind zum Eintritt in den Kindergarten verpflichtet (obligatorisches 2. Kindergartenjahr). Das Jahr vor dem Übertritt in die 1. Primarklasse ist obligatorisch.
Eckdaten Schuljahr 2023/24
Das Schuljahr 2023/24 beginnt für alle am Montag, 21. August 2023.Unterrichtsbeginn am ersten Schultag ist für die Kinder im 2. Kindergartenjahr um 08.25 Uhr und die Kinder im 1. Kindergartenjahr um 13.45 Uhr.
Elterninformationsabend - Dienstag, 17. Januar 2023 im Saal Dorfmatt, Rotkreuz
An dieser Veranstaltung wird en Einblick in den Alltag des Kindergartens ermöglicht. Die Kindergartenlehrpersonen und die Schulleitung freuen sich, Sie an dieser Informationsveranstaltung willkommen zu heissen. Für telefonische Auskünfte steht Ihnen die Administration oder die Schulleitung während den Öffnungszeiten unter Tel. 041 798 09 20 zur Verfügung.
Informationen zum Kindergarteneintritt
Titel |
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Merkblatt Kindergarteneintritt - Tipps |
Präsentation "So stärke ich mein Kind" C.Kronig, Erziehungswissenschafterin |
Schlüsselpersonen Gemeinde Risch - Angebot |
Schlüsselpersonen Übersetzungen |
Anmeldeschluss
Das Anmeldeformular muss bis spätestens Freitag, 3. Februar 2023 der Schuladministration zugestellt werden. Mit der Anmeldung verpflichten Sie sich zur Einhaltung des verbindlichen Schul- und Ferienplanes der Schulen Risch.