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Ein­bür­ge­rung

Ein­bür­ge­rung

Für die Ein­bür­ge­rung von Schwei­zer und aus­län­di­schen Staats­angerhö­ri­gen ist die Bür­ger­ge­mein­de Risch bzw. die Di­rek­ti­on des In­nern zu­stän­dig.

Als Schwei­zer Staats­angerhö­ri­ge/r fin­den Sie In­for­ma­tio­nen zum Ein­bür­ge­rungs­ver­fah­ren auf der Web­site der Bürgergemeinde Risch

Als aus­län­di­sche/r Staats­an­ge­hö­ri­ge/r kön­nen Sie hier prü­fen, ob Sie die An­for­de­run­gen zur Ein­bür­ge­rung im Kan­ton Zug er­fül­len.
In­for­ma­tio­nen zur Ein­bür­ge­rung fin­den Sie auf der Web­site der Direktion des Innern und der Bürgergemeinde Risch

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