Öffentliche Beurkundungen und Beglaubigungen
Zusammenarbeit mit der Gemeinde Cham
Die Gemeindeschreiber (und ihre Stellvertreter) der Zuger Einwohnergemeinden sind für Beurkundungen von Verträgen über dingliche Rechte auf dem Gemeindegebiet ihrer Gemeinden zuständig (betrifft insbesondere Kaufverträge von Liegenschaften und Dienstbarkeitsverträge, vgl. § 4ff. des Gesetzes über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen). Die gemeindlichen Urkundspersonen sind auch verantwortlich, dass die öffentlich beurkundeten Verträge im Grundbuch des Kantons Zug eingetragen werden.

Seit dem 1. September 2006 werden öffentliche Beurkundungen, welche in den Zuständigkeitsbereich der Gemeinde Risch fallen, durch das Notariat der Gemeinde Cham vorgenommen. Die zuständige Urkundsperson für die Gemeinde Risch ist Rechtsanwalt Stefan Hofstetter (stefan.hofstetter@cham.ch, +41 41 723 87 05).
Beurkundungen
Die Urkundsperson (Rechtsanwalt Stefan Hofstetter, stefan.hofstetter@cham.ch, +41 41 723 87 05) berät Sie in den Bereichen Sachenrecht, Ehe- und Erbrecht sowie Gesellschaftsrecht und erstellt die notwendigen Urkunden.
Für die öffentliche Beurkundung werden verschiedene Angaben und Unterlagen benötigt. Durch das Formular zur Ausarbeitung eines Vertragsentwurfs können Sie die wichtigsten Angaben elektronisch übermitteln. Aufgrund dieser Angaben und eines persönlichen Gesprächs kann ein individueller Vertragsentwurf erstellt werden. Nach dessen Bereinigung kann der Termin für die öffentliche Beurkundung vereinbart werden.
Wir bitten Sie, jeweils einen Termin zu vereinbaren. Nach Möglichkeit kann dies auch ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten sein. Bei der Beurkundung sind natürliche Personen verpflichtet, einen amtlichen Ausweis (Pass, Identitätskarte oder Führerausweis) vorzulegen.
Die Urkundsperson bietet folgende Dienstleistungen an:
Sachenrecht |
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Formular zur Ausarbeitung eines Vertragsentwurfs
Typ | Titel | Dokumentart |
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Vertragsformular.docx |
Ehe- und Erbrecht |
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Gesellschaftsrecht |
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Weitere Dienstleistungen |
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Beglaubigungen
Unterschriften
(telefonische Vorankündigung notwendig, 041 798 18 18)
Personen, die ihre Unterschrift beglaubigen lassen wollen, haben persönlich auf der Gemeinde zu erscheinen und sich mit einem amtlichen Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte; Führerausweis und/oder Ausländerausweis genügen nicht) auszuweisen.
Gebühr
CHF 20.00 pro Einzelunterschrift
Für die Bestätigung der Zeichnungsberechtigung gemäss Handelsregistereintrag ist zusätzlich eine Gebühr von CHF 10.00 zu bezahlen.
Fotokopien
(telefonische Vorankündigung notwendig, 041 798 18 18)
Das Original ist mitzubringen. Die Fotokopie wird durch das Notariat erstellt. Die Beglaubigung einer Fotokopie, eines Auszuges oder einer Abschrift ist personenunabhängig.
Gebühr
CHF 15.00 bis drei Seiten, danach für jede weitere Seite zusätzlich CHF 2.00
Auszügen, Abschriften, Handzeichen und Fotos
Beglaubigungen von Auszügen, Abschriften, Handzeichen (Initialen, Kürzel, Kreuze von Analphabetinnen und Analphabeten und dergleichen) und Fotos werden weiterhin von den gemeindlichen Notaren der Gemeinde Cham oder durch im kantonalen Anwaltsregister eingetragene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die das zugerische Anwaltspatent besitzen und im Kanton Zug Wohnsitz haben, vorgenommen werden:
- Notariat Cham, Mandelhof, 6330 Cham,
+41 41 723 87 15, www.cham.ch (telefonische Voranmeldung notwendig) - Rechtsanwalt Christian Padrutt, Suurstoffi 20, 6343 Rotkreuz,
+41 41 500 06 10, www.law-notary.ch (telefonische Voranmeldung notwendig) - Rechtsanwalt Armin Stöckli, Dorfmatt 2b, 6343 Rotkreuz,
+41 41 760 39 59 (telefonische Voranmeldung notwendig) - Rechtsanwalt Dr. Jürg Ruf, Lindenmatt 6, Postfach 553, 6343 Rotkreuz,
+41 41 725 30 20, jr@ruflegal.ch, www.ruflegal.ch (telefonische Voranmeldung notwendig) - Rechtsanwältin Raima Sherifoska, Luzernerstrasse 3, 6343 Rotkreuz
+41 76 395 16 14, office@rslegal.ch, www.rslegal.ch (telefonische Voranmeldung notwendig)