Wahlen und Abstimmungen
Die Gemeinde Steinhausen führt die eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Abstimmungen und Wahlen durch. Die Abstimmungstermine für die eidgenössischen Urnengänge werden von der Bundeskanzlei festgelegt. Bei Bedarf beschliessen der Kanton oder die Gemeinde weitere eigene Abstimmungstermine.
Die Gesamterneuerungswahlen der Mitglieder des Regierungsrats, des Kantonsrats, des Gemeinderats und der Rechnungsprüfungskommission finden alle vier Jahre jeweils am ersten Oktobersonntag statt
Briefliche Stimmabgabe
Bei der brieflichen Stimmabgabe muss der Stimmrechtsausweis unterschrieben werden, damit gültig abgestimmt oder gewählt werden kann. Die Stimm- bzw. Wahlzettel sind ins Stimmzettelkuvert zu legen; dieses muss zugeklebt werden. Für die gültige briefliche Stimmabgabe muss das Stimm- und Wahlmaterial mit dem amtlichen Rücksendekuvert zurückgesandt werden.
Persönliche Stimmabgabe an der Urne
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme persönlich in einem Abstimmungslokal abgeben. Die Stimmabgabe an der Vorurne ist vor dem Abstimmungssonntag am Donnerstag jeweils von 08.00 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 17.00 Uhr sowie am Freitag von 08.00 bis 11.30 und von 13.30 bis 16.00 Uhr am Schalter der Einwohnerkontrolle im Rathaus möglich. Die Haupturne ist am Abstimmungssonntag von 10.00 bis 11.30 Uhr im Foyer des Rathauses geöffnet.