Bewilligungen
Für folgende Tätigkeiten wird in Steinhausen eine gemeindliche Bewilligung benötigt:
Anlässe
Anlässe auf öffentlichen Strassen und Plätzen sind bewilligungspflichtig (gesteigerter Gemeingebrauch). Gesuche sind in schriftlicher Form mindestens 60 Tagen vor dem Anlass einzureichen.
Gestützt auf das Polizei-Organisationsgesetz besteht im Zusammenhang mit Anlässen beim Vorliegen von bestimmten Voraussetzungen eine Meldepflicht. Weitere Informationen siehe Grobbeurteilung von Anlassrisiken.
Alkoholverkauf an einem Anlass
Soll an einem Anlass alkoholische Getränke verkauft werden, ist vor dem Anlass ein entsprechendes Gesuch an die Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz der Gemeinde Steinhausen zu richten. Die Abgabe und der Verkauf von Alkohol ist bewilligungspflichtig.
Gastgewerbliche Betriebe
Wer eine gastgewerbliche Tätigkeit ausübt und alkoholische Getränke abgibt, braucht dafür eine Bewilligung (z.B. Verkaufslokale, Restaurant-, Barbetriebe usw.). Informationen siehe im Gastgewerbegesetz des Kantons Zug.
Lottomatch/Tombola
Das Gesuch für einen Lottomatch oder eine Tombola ist 60 Tage vor dem Anlass einzureichen. Detaillierte Informationen siehe im Lotteriegesetz des Kantons Zug.
Reklamenwesen
Das Reklamengesuch ist in dreifacher Ausfertigung mit sämtlichen Unterlagen an die Abteilung Bau und Umwelt der Gemeinde Steinhausen zu richten. Detaillierte Informationen siehe im Reglement über das Reklamenwesen der Gemeinde Steinhausen.
Reklamen für Veranstaltungen
Reklamen für Veranstaltungen gemeindlicher Vereine dürfen an den drei öffentlichen Plakatstellen bei den Ortseingängen angebracht werden. Das Aufstellen von Plakaten ist bewilligungspflichtig. Weitere Informationen können im Merkblatt für Reklamen von Veranstaltungen gemeindlicher Vereine nachgelesen werden.
Signalisation und Markierung auf Gemeindestrassen
Umleitungen, Sperrungen, Signalisationen und Markierungen auf Gemeindestrassen sind bewilligungspflichtig.
Verlängerung im Gastgewerbe
Es gelten die gesetzlichen Öffnungszeiten von 05.00 bis 24.00 Uhr. Abweichungen sind bewilligungspflichtig. Ihr Gesuch können Sie uns mittels Online-Formular «Gesuch um Verlängerung im Gastgewerbe» übermitteln.
Gesuchsformulare
Typ | Titel | Dokumentdatum | Grösse |
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Anmeldeformular Chilbimarkt 2023 | 27.10.2022 | 206.6 KB | |
Bewilligungsgesuch für die Durchführung einer Tombola oder Lottoveranstaltung | 07.08.2020 | 193.0 KB | |
Bewilligungsgesuch zur Alkoholabgabe in gastgewerblichen Betrieben | 07.08.2020 | 222.8 KB | |
Gesuch für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern | 19.10.2020 | 36.2 KB | |
Gesuch Verlängerung der Öffnungszeiten in gastgewerblichen Betrieben | 07.08.2020 | 187.3 KB | |
Gesuch zur Durchführung von Anlässen und Ausschank alkoholhaltiger Getränke.pdf | 13.10.2022 | 126.1 KB |
Merkblätter
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Merkblatt Feuerwerke | 05.09.2017 | |
Merkblatt für Wahl- und Abstimmungsplakate sowie Reklamen von Veranstaltungen gemeindlicher Vereine | 17.05.2021 | |
Merkblatt zur Durchführung von Anlässen auf dem Dorfplatz | 23.09.2019 |
Rechtsgrundlagen
Typ | Titel | Dokumentdatum | Grösse |
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Reglement über das Halten von Hunden | 17.02.2015 | 48.9 KB | |
Reglement über das Reklamenwesen | 18.11.2014 | 207.9 KB | |
Richtlinie über die Erhebung der Beherbergungsabgabe | 13.02.2015 | 41.7 KB | |
Verordnung über die Lärmbekämpfung | 20.01.2015 | 58.8 KB |