Pandemie Covid-19
Bundesrat hebt Massnahmen auf
Ab Donnerstag, 17. Februar 2022, sind Läden, Restaurants, Kulturbetriebe und öffentlich zugängliche Einrichtungen sowie Veranstaltungen wieder ohne Maske und Zertifikat zugänglich. Aufgehoben sind auch die Maskenpflicht am Arbeitsplatz und die Homeoffice-Empfehlung. An seiner Sitzung vom 16. Februar 2022 hat der Bundesrat die schweizweiten Massnahmen gegen die Coronapandemie grösstenteils aufgehoben. Beibehalten werden einzig die Isolation positiv getesteter Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen. Diese gelten zum Schutz besonders vulnerabler Personen noch bis Ende März 2022; Danach erfolgt die Rückkehr in die normale Lage.
Weitere Details zur aktuellen Aufhebung der Massnahmen finden Sie auf der Webseite des BAG.
Covid-19-Impfung im Kanton Zug
Seit dem 11. Januar 2021 ist das Corona-Impfzentrum des Kantons Zug in Betrieb.
Es befindet sich auf dem Spinnereiareal in Baar und wird gemeinsam durch das Zuger Kantonsspital und die Hirslanden AndreasKlinik betrieben.
Anfahrt: Buslinien 3, 31 und 32 bis Haltestelle Paradies. Parkplätze sind vorhanden.
Das Impfzentrum in Baar steht allen Personen ab 12 Jahren mit und ohne Voranmeldung täglich zwischen 11.00 und 19.00 Uhr offen. Covid-Zertifikate für Geimpfte werden sofort an Ort und Stelle abgegeben. Impftermine können auch als Gruppen wahrgenommen werden. Das Angebot richtet sich insbesondere an Betriebe und Vereine. Die Anmeldung für Gruppen erfolgt via E-Mail an impfzentrum@zgks.ch. Bei der Anmeldung ist die Anzahl der zu Impfenden und der gewünschte Zeitpunkt anzugeben.
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Beilage zur Medienmitteilung vom 21.01.2021 | 21.01.2021 | |
Inbetriebnahme Impfzentrum in Baar ZG | 11.01.2021 | |
Medienmitteilung des Kantons Zug zur Covid-19-Impfung | 05.01.2021 | |
Medienmitteilung vom 21.01.2021 | 21.01.2021 |
Massnahmen Steinhausen
Der Gemeinderat hat zur Bewältigung der Herausforderungen der Pandemie in Steinhausen die Führungsgruppe Covid-19 eingesetzt. Diese setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen: Hans Staub, Gemeindepräsident, Esther Rüttimann, Vizepräsidentin, Markus Amhof und Christoph Zumbühl, Gemeinderäte, Marcel Gaido, Leiter Gemeindeführungsstab, Daniel Magne, Sekretär Gemeindeführungsstab, Pascal Bianchi, Leiter Sicherheit und Bevölkerungsschutz, Cécile Banz, Gemeindeschreiberin. Aktuell gilt Folgendes:
- Die Verwaltung im Rathaus ist wieder normal geöffnet. Wir empfehlen Ihnen, einen Termin zu vereinbaren oder Ihr Anliegen per Telefon oder E-Mail zu klären.
- Im Schulsekretariat gelten die gewohnten Öffnungszeiten.
- Die Bibliothek und die Ludothek sowie der Lesesaal der Bibliothek sind geöffnet.
- Der Jugendtreff im Zentrum Chilematt ist geöffnet.
Für alle Einrichtungen gelten die Vorgaben des Bundes in der Covid-19-Verordnung besondere Lage vom 19. Juni 2020 (Stand: 6. Dezember 2021). In allen öffentlich zugänglichen Innenräumen gelten die aktuellen Massnahmen des BAGs.
Wir bitten alle Kundinnen und Kunden, zu ihrem eigenen Schutz und dem Schutz ihrer Umgebung bei einem allfälligen Besuch der gemeindlichen Einrichtungen die Hygienemassnahmen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und die Schutzkonzepte zu beachten.
Typ | Titel | Bearbeitet | Grösse |
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Schutzkonzept Gemeinde Steinhausen vom 17.12.2021 | 21.12.2021 | 2.0 MB |
Öffentliche Räume
Ab Montag, 19. April 2021 dürfen öffentliche Einrichtungen und Betriebe wieder öffnen.
In allen öffentlichen Innenräumen gilt Maskenpflicht und der erforderliche Abstand muss eingehalten werden. Die Sportanlagen im Freien sind mit Maske oder Abstand und begrenzter Kapazität zugänglich.
In der Beilage finden Sie die aktuellen Schutzkonzepte zu den öffentlichen Räumen und den Sportanlagen.
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Schutzkonzept öffentliche Räume vom 17.12.2021 | 21.12.2021 | |
Schutzkonzept Sportanlagen vom 17.12.2021 | 21.12.2021 |
Schule und Kinderbetreuung
Der Schulbetrieb erfolgt in Vollklassen. Es gelten die Vorgaben des Kantons Zug. Für Erwachsene und Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I gilt eine Maskentragpflicht.
Die schulergänzende Kinderbetreuung "Schule plus" wird uneingeschränkt angeboten. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Schule Steinhausen.
Entsorgung - Ökihof
Die Kehrichtentsorgung erfolgt wie gewohnt. Der Ökihof ist zu den normalen Öffnungszeiten geöffnet. Es dürfen sich maximal 15 Personen gleichzeitig im Ökihof aufhalten. Es gilt eine Maskentragpflicht. Bitte beachten Sie die Hygienemassnahmen des Bundes und die Anweisungen des Ökihof-Personals. Aktuelle Informationen sind auf der Website des Zweckverbands der Zuger Einwohnergemeinden für Bewirtschaftung von Abfällen (ZEBA) erhältlich.
Typ | Titel | Bearbeitet | Grösse |
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Maskenpflicht im Ökihof | 20.10.2020 | 167.3 KB | |
Medienmitteilung korrekte Entsorgung der Selbsttests | 14.04.2021 | 41.5 KB |