Parkplatzbewirtschaftung
Bewirtschaftung Parkhaus Gemeindesaal und Parkplatz Bahnhofplatz
Im Parkhaus Gemeindesaal ist die Ein- und Ausfahrt über eine Schrankenanlage geregelt. Die Parkgebühr muss bei der Kasse bezahlt respektive das Ticket für die erste Gratis-Stunde entwertet werden.
Der Parkplatz Bahnhofplatz wird durch die Gemeinde bewirtschaftet. Die Gebühr für das Parkieren ist bei der zentralen Parkuhr zu entrichten.
Die Parkgebühren sind einheitlich und betragen:
1. Stunde gratis
2. Stunde CHF .-50
jede weiter Stunde CHF 1.00
Entlang der Kirchmattstrasse gibt es vier neue Kurzzeitparkplätze. Bei diesen Kurzzeitparkplätzen werden keine Gebühren erhoben. Bei der Ankunft müssen die Parkuhren bedient werden. Die maximale Parkzeit ist auf 30 Minuten beschränkt.
Nächtliches Dauerparkieren auf öffentlichem Grund
In der Gemeinde Steinhausen ist es nur mit behördlicher Bewilligung und gegen eine Gebühr gestattet, Motorfahrzeuge über Nacht regelmässig auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen abzustellen. Der Bewilligungs- und Gebührenpflicht sind Fahrzeugbenützer unterstellt, die mangels anderer Parkierungsmöglichkeiten auf einen gesteigerten Gemeingebrauch im Sinne von § 1 Abs.1 der Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren angewiesen sind. Das regelmässige Abstellen von Wohnwagen, Anhängern und dergleichen ist auf öffentlichen Strassen und Parkplätzen verboten. Bei gebührenpflichtigen oder zeitlich limitierten Parkplätzen sind die Vorschriften einzuhalten.
Gesuchsformular
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Meldeformular Nächtliches Dauerparkieren | 07.08.2020 |
Rechtsgrundlagen
Typ | Titel | Bearbeitet |
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Verordnung über das nächtliche Dauerparkieren auf öffentlichem Grund | 28.12.2017 |