Eichwesen
Bund und Kantone teilen sich die Aufgaben im gesetzlichen Messwesen. Auf Bundesebene ist das Eidgenössische Institut für Metrologie (Metas) zuständig. Im Eichkreis Kanton Zug überwacht und vollzieht der Eichmeister die eidgenössische Gesetzgebung bezüglich Mass und Gewicht.
Die Bevölkerung wie auch die Wirtschaft können sich dadurch auf korrekte Messungen und Daten verlassen, welche dem Schutz von Mensch und Umwelt dienen. Ein zuverlässiges und einheitliches Einheiten- und Messsystem ist die Grundlage für redlichen Handel mit Gütern und für transparente Abrechnung von Dienstleistungen.
Aufgaben des Eichmeisters
Der Eichmeister prüft und eicht
- stationäre und auf Fahrzeugen montierte Waagen im Messbereich von 0,1 mg bis 100 Tonnen
- Durchlaufzähler an Tankstellen und auf Fahrzeugen sowie deren Registrierapparate
- Abgasmessgeräte in Garagen falls diese für die obligatorische Abgaswartung eingesetzt werden
- Schankgefässe für Offenausschank
- Industrie- und Gewerbebetriebe, welche Fertigpackungen und so genannte Zufallspackungen herstellen oder verkaufen
Wer Messmittel für eine Gegenleistung verwendet, ist verpflichtet, konforme, zur Eichung zugelassene und fristgerecht geeichte Messmittel zu verwenden und diese zu melden (Artikel 8 bis 12 des Bundesgesetzes über das Messwesen).
Für die Überprüfung und Eichung von Elektro-, Gas-, Wärme- und Wasserzähler sind privatwirtschaftliche Institutionen zuständig. Diese werden vom Metas kontrolliert.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Eichpflichtige Messmittel: Meldekarte | ||
Eichwesen: Brückenwaagen Standorte | ||
Eichwesen: Messmittel verwenden: Was Sie wissen müssen | ||
Eichwesen: Netto verkaufen |