Theorieprüfung
Voraussetzung zur Anmeldung
Um sich für eine theoretische Führerprüfung anmelden zu können, muss vorgängig ein Lernfahrgesuch beim Strassenverkehrsamt eingereicht worden sein. Das Gesuch kann frühestens 2 Monate vor Erreichen des Mindestalters eingereicht werden. Die Prüfung der Basistheorieprüfung kann frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden. Ab dem 1. Januar 2021 absolvierte Basistheorieprüfungen und Zusatztheorieprüfungen sind grundsätzlich unbeschränkt gültig. Der Lernfahrausweis wird erst nach bestandener Basistheorieprüfung ausgehändigt.
Terminverschiebungen können gebührenfrei online gemacht werden oder gebührenpflichtig über die Telefonnummer +41 41 728 47 18. Übersicht über die Prüfungsgebühren.
Sprachen Theorieprüfung
Die Basistheorieprüfung für Fahrzeuge und Schiffe (Kat. B/A/A1, SA) kann in den Sprachen deutsch, französisch, italienisch und englisch absolviert werden. Die Zusatztheorieprüfung für Güter- und Personentransporte sowie alle anderen Kategorien (z.B. G, M etc.) können ausschliesslich in den Landessprachen deutsch, französisch und italienisch absolviert werden.
Computerunterstützte Theorie
Im Strassenverkehrsamt Zug werden sämtliche theoretischen Führerprüfungen auf dem Tablet durchgeführt. Die Sprache kann an der Prüfung ausgewählt werden. Das System ist klar und verständlich. Man benötigt keine Computerkenntnisse. Die Anmeldebestätigung mit dem Zugangscode für die Anmeldung am Tablet und ein amtlicher Identitätsnachweis (Pass, ID, Aufenthaltsbewilligung) sind am Prüfungstermin mitzubringen.
Ablegen der Führerprüfung in einem anderen Kanton
Für eine Person, die ihren Wohnsitz im Kanton Zug und ihr Lernfahrgesuch beim Strassenverkehrsamt Zug bereits eingereicht hat, besteht die Möglichkeit, die praktische Prüfung in einem anderen Kanton abzulegen. Direkt zu weiterführenden Informationen
Ablegen der Führerprüfung in Zug für ausserkantonale Kunden
Für eine Person, die ihren Wohnsitz nicht im Kanton Zug hat, besteht dennoch die Möglichkeit, die praktische Prüfung beim Strassenverkehrsamt Zug zu absolvieren. Hierfür muss vorgängig beim Strassenverkehrsamt des Wohnsitzkantons eine Bewilligung eingeholt werden. Diese Bewilligung muss anschliessend beim Strassenverkehrsamt Zug eingereicht werden. Informationen sind bei den jeweiligen Strassenverkehrsämter einzuholen. Bewilligungen sind gemäss Gebührenverordnung kostenpflichtig.