Informationen für Unternehmen in Zug
Informationen für Unternehmen
Die Betroffenen haben mit dem Schutzstatus S die Möglichkeit, ohne Wartefrist, eine bewilligungspflichtige Erwerbstätigkeit (auch eine selbständige) auszuüben. Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Erwerbstätigkeit richten sich nach dem Ausländer- und Integrationsgesetz AIG. Die Bewilligungserteilung erfolgt durch die Kantone und das Gesuch ist durch den Arbeitgeber zu stellen.Für weitere Informationen siehe Amt für Wirtschaft und Arbeit.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Merkblatt Arbeit und Integration.
Weitere Informationen für Arbeitgeber siehe Merkblatt.
More information for employers see leaflet.