Maurer/in EFZ
Maurerinnen und Maurer auf Stufe EFZ beherrschen namentlich folgende Tätigkeiten
und zeichnen sich durch die nachstehenden Haltungen aus:
a. Sie sind fähig, handwerkliche Leistungen auf der Baustelle selbständig auszuführen.
b. Sie können ihre Arbeiten schriftlich, rechnerisch und zeichnerisch festhalten.
c. Sie berücksichtigen bei der Arbeit die Vorschriften der Arbeitssicherheit sowie des Gesundheit-
und Umweltschutzes.
d. Sie erbringen ihre Leistungen ökonomisch, ökologisch und bautechnisch korrekt sowie
gesetzes- und normenkonform.
Quelle: SBFI
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