Ambrosia

Ambrosia, aufrechtes Traubenkraut oder mit wissenschaftlichem Namen Ambrosia artemisiifolia kann mit ihrem Pollen starke Allergien hervorrufen. Es ist deshalb von grösster Bedeutung, die eigenen Gärten von Juni bis September auf das Vorhandensein von Ambrosia zu überprüfen. Insbesondere dort, wo im Winter Vögel gefüttert wurden, bestehen gute Chancen, Ambrosia-Pflanzen zu finden. Bis vor wenigen Jahren kam häufig verunreinigtes Vogelfutter zum Einsatz.
Die Ambrosia muss ausgerissen und dem Kehricht mitgegeben werden. Steht sie bereits in Blüte, wird diese Arbeit mit einem Mundschutz ausgeführt, um das Allergie-Risiko zu vermeiden.
Die Situation zeigt sich heute recht erfreulich. Dank der Anstrengung aller beteiligter Kreise konnte das Vorkommen auch im Kanton Zug stark eingeschränkt werden.
Ambrosia ist in der Pflanzenschutzverordnung als melde- und bekämpfungspflichtig aufgeführt. Die Funde sind deshalb an die gemeindlichen Meldestellen weiter zu leiten. Bei grösseren Verseuchungen (>20 Pflanzen pro Standort) ist der Kantonale Pflanzenschutzdienst, R. Gmünder, LBBZ Schluechthof, Tel 041 227 75 56 zu informieren. Weitergehende Informationen rund um Ambrosia sind auf der Seite www.ambrosia.ch zu finden.
Downloads
Typ | Titel | Dokumentart |
---|---|---|
Fundstellen Kanton Zug | Dokument | |
Meldestellen Ambrosia | Dokument |