Direktzahlungen
Das Parlament verabschiedet alle vier Jahre eine neue Agrarpolitik. Diese richtet sich hauptsächlich nach dem Artikel 104b in der Bundesverfassung. Die grundsätzliche Aussage in diesem Artikel lautet:
- Sichere Versorgung der Schweiz
- Pflege der Kulturlandschaft
- Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen
- Dezentrale Besiedelung des Landes
- Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktion
Der Staat Schweiz hat den Auftrag, diese Punkte umzusetzen. Hier kommen die Direktzahlungen ins Spiel.
Für jede Direktzahlung muss eine Leistung erbracht werden. Um die Zahlungen zu erhalten, ist die Landwirtin oder der Landwirt verpflichtet, seinen Betrieb nach ökologischen Richtlinien zu führen. Um weitere Leistungen zu generieren, ist es jeder Landwirtin und jedem Landwirt freigestellt, bei verschiedenen umweltschonenden Programmen mitzumachen.
Das Direktzahlungssystem ist auf folgenden fünf Säulen aufgebaut: