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Hin­wei­se Zu­tritts­re­ge­lung ex­ter­ne Be­trie­be

Bei der Aus­füh­rung von Ar­bei­ten auf dem Areal der Jus­tiz­voll­zu­g­an­stalt Bosta­del haben sämt­li­che Un­ter­neh­men, deren An­ge­stell­te sowie Lie­fe­ran­tin­nen und Lie­fe­ran­ten die unten auf­ge­führ­ten Richt­li­ni­en zu be­ach­ten.

Auf­grund des Si­cher­heits­be­darfs un­se­res Be­trie­bes sind zeit­li­che Be­schrän­kun­gen für alle Ar­bei­ten und Lie­fe­run­gen in­ner­halb des An­stalts­are­als un­um­gäng­lich. Die fol­gen­den Be­triebs­zei­ten sind ein­zu­hal­ten:

Mor­gens:         ab 07.00 bis 11.45 Uhr

Nach­mit­tags:   ab 13.30 bis 16.30 Uhr


Bei der Aus­füh­rung von Ar­bei­ten auf dem Areal der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Bosta­del haben sämt­li­che Un­ter­neh­men, deren An­ge­stell­te sowie Lie­fe­ran­tin­nen und Lie­fe­ran­ten die unten auf­ge­führ­ten Richt­li­ni­en zu be­ach­ten. Die Kon­troll­vor­gän­ge für Ein- und Aus­gang sind um­fang­reich, daher sind kurz­fris­ti­ge Un­ter­brü­che (Pau­sen, Be­sor­gun­gen etc.) nicht mög­lich.

Zu­tritts­re­ge­lung

Zu­tritts­re­ge­lung
Typ Titel
Zutrittsregelung für externe Betriebe

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