Konkursamt

Das Konkursamt ist administrativ der Volkswirtschaftsdirektion, fachlich der Aufsichtsbehörde (II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts) unterstellt.
Der Konkurs führt zur zwangsrechtlichen Liquidation des gesamten schuldnerischen Vermögens. Das Konkursamt wickelt das Verfahren ab, indem es die angemeldeten Forderungen überprüft, die vorhandenen Aktiven sichert, die Vermögenswerte liquidiert und den daraus resultierenden Erlös unter die rechtskräftig zugelassenen Gläubiger verteilt. Daneben leistet das Konkursamt Rechtshilfe in Konkursen, welche in anderen Kantonen oder gar im Ausland eröffnet wurden, sofern diese das Kantonsgebiet betreffen, insbesondere wenn Vermögenswerte sicherzustellen und zu verwerten sind. Im Weiteren übt das Konkursamt bei Schuldbetreibungen gegen Gemeinden und andere Körperschaften des kantonalen öffentlichen Rechts die Funktionen des Betreibungsamtes aus.
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Betreibungsrechtliches Existenzminimum: Berechnung nach Art. 93 SchKG (gültig ab 01.01.2010) | Richtlinie |