Revidiertes kant. Umweltschutzgesetz per 1.1.2012
Das revidierte kantonale Umweltschutzgesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft
Der Regierungsrat hat die vom Kantonsrat beschlossenen Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG) vom 5. Mai 2011 auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Neues kantonales Umweltrecht gibt es bei den Emissionsbegrenzungsmassnahmen, bei der Smogintervention sowie bei den Lichtemissionen. So werden u.a. das Feuern im Freien und die Partikelfilterpflicht von ortsfesten Dieselfahrzeugen geregelt, dazu die regierungsrätlichen Schutzmassnahmen bei grossem Smogaufkommen, das Verbot unnötiger Lichtemissionen und das Bewilligungsverfahren für Abfallanlagen.
Für Fragen steht Ihnen das Amt für Umweltschutz gerne zur Verfügung.
Tel 041 728 53 70 / info.afu@zg.ch
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Typ | Titel | Dokumentart |
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Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG), Änderungen vom 5. Mai 2011 | Dokument |