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16.12.2011

Revidiertes kant. Umweltschutzgesetz per 1.1.2012

16.12.2011

Das revidierte kantonale Umweltschutzgesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft

Der Regierungsrat hat die vom Kantonsrat beschlossenen Änderungen des Einführungsgesetzes zum Bundesgesetz über den Umweltschutz (EG USG) vom 5. Mai 2011 auf den 1. Januar 2012 in Kraft gesetzt. Neues kantonales Umweltrecht gibt es bei den Emissionsbegrenzungsmassnahmen, bei der Smogintervention sowie bei den Lichtemissionen. So werden u.a. das Feuern im Freien und die Partikelfilterpflicht von ortsfesten Dieselfahrzeugen geregelt, dazu die regierungsrätlichen Schutzmassnahmen bei grossem Smogaufkommen, das Verbot unnötiger Lichtemissionen und das Bewilligungsverfahren für Abfallanlagen.

Für Fragen steht Ihnen das Amt für Umweltschutz gerne zur Verfügung.
Tel 041 728 53 70 / info.afu@zg.ch

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