Saubere Zuger Luft, auch am 1. August
Medienmitteilung vom 29. Juli 2013
Mit den traditionellen Höhenfeuern feiert die Schweiz am 1. August Geburtstag. Feiern Sie mit, am besten wie die alten Eidgenossen, die ihre 1. Augustfeuer mit Holz aus dem Wald entfacht haben.
Die Zeiten, in denen das 1. Augustfeuer als Abfallfeuer missbraucht wurde, sind inzwischen im Kanton Zug weitgehend vorbei. Damit es dabei bleibt, möchten wir die Bevölkerung auch im Jahr 2013 dafür sensibilisieren, ein echtes Freudenfeuer zum 1. August aufzubauen: nämlich Holzstösse, zusammengesetzt aus trockenem, naturbelassenem Holz aus dem Wald oder getrocknetes Schwemmholz. Ein solches Feuer verursacht nur wenige Schadstoffe, ganz im Gegensatz zur Verbrennung von Rest- und Altholz, die deshalb verboten ist.
Massvoller Einsatz von Feuerwerk
Genauso wie die Höhenfeuer gehören für viele Zuger/innen auch Raketen und anderes Feuerwerk zum 1. August. Während sich die einen über Lichteffekte und Knaller freuen, ärgern sich die andern über Lärmbelästigung und Luftverschmutzung. Deshalb wurden die Behörden in den letzten Jahren zunehmend mit Klagen konfrontiert. In der Tat sind die vielen privaten Feuerwerke um den 1. August wegen der freigesetzten Schadstoffe und Lärmbelastungen nicht unproblematisch. Deshalb rufen wir zu einem massvollen Einsatz von Feuerwerk am 1. August auf.
Das Amt für Umweltschutz wünscht der Zuger Bevölkerung ein ungetrübtes Festvergnügen.
Baudirektion
Weitere Auskünfte:
Gabriele Llopart, Luftreinhaltung
Tel. 041 728 53 84
gabriele.llopart@zg.ch
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Informationsblatt zum 1. August | 28.12.2018 | |
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